Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht
Im WEG-Recht focussiert sich meine Beratungstätigkeit auf folgende Schwerpunkte, wobei ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter
als auch einzelne Miteigentümer zu meinen Mandanten zähle:
- Gründung einer WEG:
Rechte und Pflichten der WEG, Prüfung, Gestaltung und Änderung von
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Verwalterverträge:
Prüfung / Anpassung / Gestaltung / Kündigung
- Beschlüsse:
Prüfung, Formulierung, Durchsetzung Aufnahme als TOP, Anfechtung
wegen Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit
- Rückständige Wohngelder:
Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan:
Prüfung / Korrektur / Anfechtung
- Bauliche Veränderungen / Modernisierungen:
Durchsetzung und Abwehrmöglichkeiten
- Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis:
Beseitigungs-, Unterlassungs-, Duldungs- und Schadensersatzansprüche
aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Bauträgervertrag / Kaufvertrag:
Rechte und Ansprüche des Wohnungseigentümers richtig geltend gemacht
- Abberufung / Kündigung / Haftung des Verwalters:
Richtiges Vorgehen und Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
- Anmeldung von Wohngeldern zum Zwangsversteigerungs-
verfahren
- Entziehung von Wohn- und Teileigentum / Abmeierungsklagen
- Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung von Wohn- und
Teileigentum
Sie haben Fragen zu diesen oder anderen Themen und wollen einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter (02173) 10 14 321 oder nutzen Sie das Kontaktformular.