Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht

Im WEG-Recht focussiert sich meine Beratungstätigkeit auf folgende Schwerpunkte, wobei ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter als auch einzelne Miteigentümer zu meinen Mandanten zähle: 

-  Gründung einer WEG:
   Rechte und Pflichten der WEG, Prüfung, Gestaltung und Änderung von 
   Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung 

-  Verwalterverträge:
   Prüfung / Anpassung / Gestaltung / Kündigung

-  Beschlüsse:
   Prüfung, Formulierung, Durchsetzung Aufnahme als TOP, Anfechtung
   wegen Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit

-  Rückständige Wohngelder:
   Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung

-  Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan:
   Prüfung / Korrektur / Anfechtung 

-  Bauliche Veränderungen / Modernisierungen:
   Durchsetzung und Abwehrmöglichkeiten

Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis:
   Beseitigungs-, Unterlassungs-, Duldungs- und Schadensersatzansprüche
   aus dem Gemeinschaftsverhältnis

-  Bauträgervertrag / Kaufvertrag:
   Rechte und Ansprüche des Wohnungseigentümers richtig geltend gemacht 

-  Abberufung / Kündigung / Haftung des Verwalters:
   Richtiges Vorgehen und Geltendmachung von Schadensersatzforderungen

-  Anmeldung von Wohngeldern zum Zwangsversteigerungs-
   verfahren 

-  Entziehung von Wohn- und Teileigentum / Abmeierungsklagen 

-  Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung von Wohn- und
   Teileigentum

Sie haben Fragen zu diesen oder anderen Themen und wollen einen Termin vereinbaren?

 

Rufen Sie mich an unter (02173) 10 14 321 oder nutzen Sie das        Kontaktformular.