An- und Verkauf von Immobilien

Der An- und Verkauf von Immobilien ist für Käufer und Verkäufer mit vielen Risiken verbunden. Da der zuständige Notar beiden Vertragsparteien gegenüber zur Neutralität verpflichtet ist, kann und wird er Ihre Interessen nicht wahren können.

 

Ich unterstütze Sie günstigstenfalls schon frühzeitig im Vorfeld eines Kaufs, beispielsweise bei der Sichtung und Prüfung der Objektunterlagen (u. a. Grundbuchauszüge, Mietverträge, Teilungserklärung, Jahresabrechungen, Wirtschaftpläne, Beschlusssammlung), bei der Begehung und Begutachtung des Objekts als auch bei der Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrags.

 

Es gilt, Ihre Rechte und Ansprüche auch nach Kaufvertragsabschluss beim Auftreten typischer Mängel wie Nässeschäden, Schimmel oder Schwamm außergerichtlich und gerichtlich zu wahren, auch bei arglistigem Verschweigen solcher Mängel.

 

Profitieren Sie einfach von meiner Erfahrung bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen!

 

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