Maklerrecht
Im Bereich des Maklerrechts kommt es nach der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien zwischen den Parteien häufig zu Streit um die Provision.
Da das Maklerrecht gesetzlich in den §§ 651 ff. BGB nur fragmentarisch geregelt ist, besteht es überwiegend aus Richterrecht.
Die Kenntnis und Umsetzung der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen ist daher für die erfolgreiche Bearbeitung von Mandaten im Maklerrecht unabdingbar.
Ich berate ich Sie im Bereich des Maklerrechts u. a. zu folgenden Kernthemen:
- Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen / Makleralleinaufträgen /
qualifizierten Makleralleinaufträgen
- Sicherung / Durchsetzung / Abwehr von Provisionsansprüchen
- Schadensersatz / prozessuale Geltendmachung und Abwehr von
Ansprüchen aus dem Maklervertrag
- Verwirkung von Provisonsansprüchen wegen Vertragsverletzungen des
Maklers
- Echte und unechte Verflechtungen des Maklers
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